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Bezugsberechtigungen für MICROSOFT Education Versionen "Forschung und Lehre"

  • Schüler an einer staatlich anerkannten Schule
  • Immatrikulierte Studenten an einer staatlich anerkannten Universität oder Fachhochschule
  • Lehrende an einer staatlich anerkannten Schule, Universität oder Fachhochschule

  • Kursteilnehmer in den unten definierten Schulungsinstitutionen

  • Staatlich anerkannte Schulen gemäß
    § 1 (Geltungsbereich) des österreichischen Schulorganisationsgesetzes, sowie land- und forstwirtschaftliche Schulen

  • Kindergärten, Kindertagesheime und Kinderhorte

  • Staatliche anerkannte Universitäten und Fachhochschulen

  • öffentliche Bibliotheken, die gebührenfrei Bibliotheksdienstleistungen erbringen

  • öffentliche Museen, die dauerhaft bestehen und hauptsächlich zu erzieherischen und ästhetischen Zwecken bewegliche Objekte ausstellen

  • Gesamtösterreichische Einrichtungen der Erwachsenenbildung gemäß § 7 Abs. 1 des Erwachsenenbildung- Förderungsgesetzes

  • Auf Non-Profit-Basis arbeitende Organisationen, die zu 100% im Schulungsbereich tätig sind

  • Wohltätigkeitsorganisationen, die auf einer Non-Profit-Basis arbeiten und Begünstigungswürdigkeit nach §§ 35, 36 BAO (gemeinnützige Zwecke) oder § 37 BAO (mildtätige Zwecke) vorliegt.

  • Spezieller Hinweis für Krankenhäuser und Forschungseinrichtungen: Krankenhäuser und Forschungseinrichtungen sind nicht berechtigt Lizenzen für Forschung & Lehre zu erwerben, es sei denn sie sind zu 100% im Eigentum einer Universität, Fachhochschule oder dem Ministerium für Wissenschaft und Forschung. Dies trifft (mit Einschränkungen) auf Universitätskliniken und wissenschaftliche Einrichtungen im Bereich des BMWF entsprechend Forschungsorganisationsgesetz Abschnitt E zu.

 

 

 

 

Weitere Informationen zur Lizenzierung für Microsoft Forschung und Lehre finden Sie unter http://www.microsoft.com/austria/education

 

nein