Auf Non-Profit-Basis arbeitende
Organisationen, die zu 100% im Schulungsbereich tätig
sind
Wohltätigkeitsorganisationen, die
auf einer Non-Profit-Basis arbeiten und
Begünstigungswürdigkeit nach §§ 35, 36 BAO
(gemeinnützige Zwecke) oder § 37 BAO
(mildtätige Zwecke) vorliegt.
Spezieller Hinweis für Krankenhäuser und
Forschungseinrichtungen: Krankenhäuser und
Forschungseinrichtungen sind nicht berechtigt Lizenzen
für Forschung & Lehre zu erwerben, es sei denn sie sind zu
100% im Eigentum einer Universität, Fachhochschule oder dem
Ministerium für Wissenschaft und Forschung. Dies trifft (mit
Einschränkungen) auf Universitätskliniken und
wissenschaftliche Einrichtungen im Bereich des BMWF entsprechend
Forschungsorganisationsgesetz Abschnitt E
zu.
Weitere Informationen zur Lizenzierung für Microsoft
Forschung und Lehre finden Sie unter
http://www.microsoft.com/austria/education